Hinweis: Die neue DGUV-Regel 113-020 ist in digitaler Form hier erhältlich . Eine Printversion ist voraussichtlich ab Februar 2018 erhältlich.
Sie ist kompakt, schnell und praxisnah, die DGUV-Regel 113-020. Sie soll Entwicklern und Technikern helfen, Hydraulikanwendungen sicher zu machen und wird die BGR 237 zu Hydraulik-Schlauchleitungen und BGR 137 zu Hydraulik-Flüssigkeiten ablösen.
Bei der Einhaltung der Regelnovelle geht es nicht nur um die unternehmerische Rechtssicherheit. Sie sorgt dafür, dass durch den anforderungsgerechten Einbau von Hydraulik-Schlauchleitungen auch Ausfallerscheinungen an der Hydraulik-Flüssigkeit und an den Hydraulik-Komponenten langfristig vermieden werden können. Außerdem hilft sie die vorbeugende Instandhaltung umzusetzen. Denn für die Umsetzung des aktuellen Trendthemas Predictive Maintenance ist sie ein wichtiger Bestandteil. So können die Standzeit der Hydraulik-Komponenten und die Maschinenverfügbarkeit effizient und nachhaltig erhöht werden.
Hydrauliköle richtig nutzen
Egal ob Beschaffung oder Wechsel von Hydraulik-Flüssigkeiten, in der DGUV-Regel 113-020 wird erläutert, wie diese anforderungs- und praxistauglich genutzt werden können. Dabei müssen Entwickler und Techniker einiges beachten.
Ein wichtiger Betrachtungspunkt ist das Befüllen einer Hydraulikanlage. Denn das neue Öl entspricht meist nicht den Reinheitsanforderungen der Hydraulik-Komponentenhersteller oder der Hydraulik-Systemhersteller. Deshalb gilt es beim Befüllen mit geeigneten Filtereinheiten und Filterfeinheiten zu arbeiten.
Auch wenn die Hydraulik-Flüssigkeit gegen eine andere ausgetauscht werden soll, muss der Anwender genau prüfen. Techniker sollten fragen, ob die neue Hydraulik-Flüssigkeit den Anforderungen der Hersteller der Maschinenanlage und der Hydraulik-Schlauchleitung entspricht. Wer auf Nummer sicher gehen will, holt die schriftliche Zustimmung zur Kompatibilität des Öls vom Hersteller ein. Auch der Blick in die Betriebsunterlagen der Anlage- und der Hydraulikleitungshersteller lohnt, denn diese beinhalten oft Umstellungsintervalle oder verkürzte Austauschintervalle für Hydraulik-Schlauchleitungen und Dichtungen.
DGUV-Regeln kurz erläutert:
- Sie haben einen präventiven Anspruch und stellen bereichs-, arbeitsverfahren- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen
- Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen die Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können
- Sie sind fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit
- Sie dienen sie Arbeitgebern als konkrete Hilfe für die Gefährdungsbeurteilung und die daraus resultierenden Maßnahmen und schaffen so Rechtssicherheit
- Sie haben neben dem hohen Praxisbezug auch einen hohen Erkenntniswert für die Anwender
- Sie können ein wichtiger Bestandteil der vorbeugenden Instandhaltung bei einer gleichzeitig höheren Maschinenverfügbarkeit sein.
Hinweise zu Verträglichkeit
Auch beim Austausch von Hydraulik-Flüssigkeiten mit unterschiedlicher Zusammensetzung oder unterschiedlichen Typen bei Restmengen im System müssen Anwender aufpassen. Diese verträgt sich oftmals nicht ohne weiteres mit der vorher eingesetzten Hydraulik-Flüssigkeit. Das betrifft auch Hydraulik-Flüssigkeiten, die der gleichen DIN-Kategorie angehören. Deshalb kommt es hier nicht auf die Informationen zur Mischbarkeit an, vielmehr gilt es auf die Verträglichkeit der Hydraulik-Flüssigkeiten zu achten.
Auch zur Erhaltung und Prüfung der Hydraulik-Flüssigkeiten gibt die DGUV-Regel Orientierung. Weil der Trend aktuell zum zustandsorientierten Wechsel der Hydraulik-Flüssigkeit geht, werden auch dazu praktische Tipps gegeben. Das ist nicht nur für Anwender hilfreich, sondern auch für Hersteller und Konstrukteure von hydraulischen Systemen. Schließlich verlängert eine hohe Ölqualität, verbunden mit hoher Ölreinheit, nicht nur die Standzeit der Hydraulik-Flüssigkeit, sondern auch die Verfügbarkeit und damit die Lebensdauer von Hydraulik-Schlauchleitungen und Dichtungen.
Lesen Sie auf Seite 2, welche Auswirkungen die neue DGUV 113-020 auf die Auslegung und Anwendung von Hydraulikschlauchleitungen hat.