Hydraulikschlauchleitungen müssen einiges aushalten. Die Anforderungen hinsichtlich von hohem Druck, Temperatur, Volumenstrom, mechanischer Belastung und gesteigerter Taktzeit steigen permanent. Wer diese Parameter beim Betrieb seines Hydrauliksystems nicht fachkundig im Blick hat, setzt seine Maschine und die Mitarbeiter vielen Unfallgefahren aus. Es gilt, die Gefahrenpotenziale akribisch zu ermitteln und daraus ein Betriebssicherheitskonzept zu erstellen. Arbeitgebern und somit den Verantwortlichen für die Betriebssicherheit hilft hierbei die im Oktober 2017 neu aufgelegte DGUV-Regel 113-020. Bei der Lektüre finden Sie unter Punkt 3 die Gefahren, die beim Ausfall von Hydraulikschlauchleitungen entstehen. Eine Anleitung zur Vermeidung dieser Risikopotenziale liefert die Regel gleich mit. Mit der überarbeiteten Norm EN ISO 4413 (Fluidtechnik – Allgemeine Regeln und sicherheitstechnische Anforderungen an Hydraulikanlagen und deren Bauteile) sind die Spielregeln klar formuliert. So beschreibt der Fachausschuss: „Wenn der Ausfall einer Schlauchleitung eine Gefährdung durch einen Flüssigkeitsstrahl oder eine Brandgefahr hervorrufen kann, muss die Schlauchleitung mit geeigneten Mitteln zurückgehalten oder abgeschirmt sein.“
Das steht in der DGUV-Regel 113-020:
Weiterhin findet man in der Norm EN ISO 3457 unter dem Punkt 9.1 folgenden Passus, der den Bedienerschutz beschreibt: „Hydraulikschläuche mit Flüssigkeiten, deren Nennbetriebsdruck 50 bar oder deren Temperatur 60 Grad Celsius übersteigt und die sich innerhalb eines Abstandes von einem Meter vom Bediener befinden und bei denen im Fall des Defekts ein Hydraulikflüssigkeitsstrahl den Bediener am Fahrerplatz treffen kann, müssen mit einem Schlauchschutz versehen sein. Diese Empfehlung ist natürlich auch in der Stationärhydraulik anwendbar, da die Gefahren beide Male die Gleichen sind.“ Unter Punkt 9.2 ist vermerkt: „Schutzeinrichtungen einschließlich flexibler Schlauchabdeckungen müssen eine ausreichende Festigkeit besitzen, um einen Hydraulikflüssigkeitsstrahl zur Vermeidung eines direkten Kontakts mit dem Bediener zu stoppen oder abzulenken.“ Ausgediente Feuerwehrschläuche sind hier das falsche Mittel der Wahl und sollten auf keinen Fall verwendet werden.
Schutzschläuche minimieren den Austritt von Hydraulikflüssigkeit
Der Arbeitgeber sollte sich immer im Klaren darüber sein, dass auch Schutzschläuche keinen vollständigen Schutz für Leckagen bieten. Jedoch reduzieren Sie das Austrittspotenzial wesentlich. Damit die Schutzfunktion dieser wichtigen Hilfsmittel möglichst optimal performt, müssen Hersteller von Hydraulikschläuchen, Instandhalter oder Servicekräfte die Vorschriften beim Einsatz der Schutzschläuche getreu der DGUV-Regel 113-020 einhalten.
Wie werden Schutzschläuche in der Hydraulik eingebaut?
Wichtig beim Einbau ist, dass die rundgewebten Schutzschläuche die Hydraulikschlauchleitungen inklusive deren Fassungen überdecken. Zudem können Sie die Schnittkante mit einem Heißluftfön oder anderem Werkzeug veröden. Ein Fädenziehen wird somit vermieden.
Im Weiteren sollten Anwender die richtige Dimensionierung der Schutzschläuche beachten. Diese dürfen nicht zu eng an der Hydraulikschlauchleitung anliegen, da sonst die nötigen Schutzanforderungen nicht erfüllt werden. Über den Daumen gepeilt, sollte der Innendurchmesser der Schutzschläuche 30 Prozent, aber mindestens 15 Millimeter größer als der Außendurchmesser der Hydraulikschlauchleitung bemessen werden. Befestigen Sie den Schutzschlauch mit einem Kabelbinder, einer Ein-Ohr-Klemme oder anderen Schellentypen nur einseitig.
Es ist nicht selten der Fall, dass die Schutzschläuche unterhalb der Fassung eingelegt und mit verpresst werden. Beachten Sie unbedingt, dass Sie den Schutzschlauch mit der Hydraulikschlaucharmatur nicht einbinden dürfen.
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