Missachtet der Maschinenbetreiber die Betriebssicherheit seiner hydraulischen Anlage, haftet er für den Schaden. Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1203 legt fest, dass der jährliche Sicherheitscheck nur von einer qualifizierten, „zur Prüfung befähigten Person“, durchführt werden muss. Das gilt für die gesamte Anlage – also auch für die Schlauchleitungen, die in diesem Kontext nicht stiefmütterlich behandelt werden dürfen.
Nicht zu unterschätzen ist auch die wirtschaftliche Komponente des geforderten Jahreschecks für die Hydraulik. Da hierbei auch undichte und schadhafte Stellen lange vor Eintritt eines Schadens entdeckt werden, lassen sich viele ungeplante und teure Maschinenstillstände unkompliziert verhindern. Die jährliche Überprüfung muss regelkonform, inklusive Checklisten und Prüfprotokolle, durchgeführt und dokumentiert werden.
Qualifizierung zur Sicherheitsprüfung
Grundvoraussetzungen für die Qualifikation der zur Prüfung befähigten Person ist nach Betriebssicherheitsverordnung eine abgeschlossene technische Berufsausbildung, eine einschlägige Berufserfahrung im Zusammenhang mit hydraulischen Anlagen sowie zeitnahe berufliche Tätigkeit, die auch eine ausreichende Kenntnis der hydraulischen Anlagen und die Bestimmungen des Arbeitsschutzes impliziert. Die Qualifizierung erfolgt bei Seminarveranstaltern, wie der Internationalen Hydraulik Akademie (IHA) in Dresden, die speziell ausgearbeitete Fachseminare hierfür anbieten.
In der Praxis wird immer wieder versäumt, die regelmäßige Weiterbildung der zur Prüfung befähigten Person sicherzustellen. Hierzu ist der Maschinenbetreiber ebenfalls verpflichtet. Befähigte Personen sollten ihre Fachkenntnisse durch die Teilnahme spezieller Seminare regelmäßig auf den neuesten technischen Stand gebracht werden. Die IHA bietet solche Veranstaltungen an. Diese können auch Personen belegen, die Ihren Befähigungsnachweis nicht bei der Akademie erworben haben.
Defekte Schlauchleitungen
Wer seine Schläuche der Hydraulikanlage nicht regelmäßig inspiziert, riskiert fatale Maschinenausfälle. Ulrich Hielscher, Geschäftsführer und Trainer bei der IHA betont im Interview mit fluid: „Aus unseren Erfahrungen, die aus Kundenbeanstandungen resultieren, sind die meisten Ausfälle auf Konstruktionsfehler mit den daraus resultierenden Nutzungsfehlern zurückzuführen. Hier liegen unsere internen Auswertungen bei einem Anteil von circa 65 Prozent. Häufig wird nicht die richtige Hydraulik-Schlauchleitung entsprechend dem Anwendungsfall ausgewählt. Hinzu kommen falsche Schlauchleitungsquerschnitte, meistens zu klein dimensioniert, anstatt der dynamischen Betriebsdruckbelastung wird die statische Druckbelastung, die eher selten vorhanden ist, zur Bestimmung gewählt.“ Hielscher weist weiter darauf hin, dass dabei oft die „Druckspitzen im System nicht beachtet werden“. Zudem ließen zu hohe Systemtemperaturen die Hydraulik-Schlauchleitungen vorzeitig altern. Somit reduziere sich die Standzeit. Enge Einbauverhältnisse führen zum Unterschreiten des empfohlenen Mindestbiegeradius, wodurch die Lebensdauer beeinträchtigt wird.
„Aus diesen Fehlern resultieren auch wiederum Instandhaltungsfehler, etwa 34 Prozent, denn bei Reparaturmaßnahmen wie dem Austausch von beschädigten Schlauchleitungen kommt es in den meisten Fällen zu einem eins-zu-eins-Austausch. Ursachenbekämpfung hinsichtlich des ‚Warum‘ erfolgt aber nicht.“ Ein weiterer Kritikpunkt sei „die nicht durchgeführte, regelmäßige Prüfung zur Früherkennung von Schäden an Hydraulik-Schlauchleitungen im Betrieb“. Hier biete die Instandhaltung die Chance, präventiv einzugreifen und die Maschinenverfügbarkeit zu erhöhen.
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