Sicherheitskonzepte,

Konstrukteure sind verpflichtet, notwendige Sicherungsfunktionen festzulegen. Beispiel für Sicherheitskonzepte sind Schutzmaßnahmen rund um Maschinen mit hohem Risikopotenzial. Das sind in vielen Fällen Schutzzäune mit Tür. (Bild: Hänchen)

EU-Verordnungen, EG-Richtlinien, CE-Kennzeichnung, Produktsicherheitsgesetz – bei der Maschinenkonstruktion geht der Überblick im Dschungel der Vorschriften leicht verloren. Deshalb erstellt Herbert Hänchen aus Ostfildern-Ruit für seine Produkte ein umfangreiches Sicherheitskonzept bis PLe – entsprechend Maschinenrichtlinie einschließlich CE-Konformität. Umgesetzt wird dies auch mit einer selbstentwickelten Software mit umfangreichen Sicherheitsfunktionen. Anwender erhalten für unvollständige Maschinen und Hydraulik-Zylinder eine Dokumentation, mit der Maschinenbauer eine entsprechende Risikobeurteilung durchführen können. Bei vollständigen Maschinen erhält der Betreiber eine Betriebsanleitung.

Hydraulikzylinder,
Für Hydraulikzylinder bestehen Ausnahmen von der Maschinenrichtlinie. Trotzdem muss der Hersteller alle Unterlagen für Betriebsanleitungen zur Verfügung stellen. (Bild: Hänchen)

Konstrukteure sind heutzutage dazu verpflichtet, anhand einer Risikobeurteilung die Schutzmaßnahmen zur Absicherung einer Maschine oder eines Bauteils zu ermitteln und notwendige Sicherungsfunktionen festzulegen. Eine Möglichkeit ist es den sogenannten Performance Level entsprechend DIN EN ISO 13849-1 zu ermitteln. Das Gefährdungsrisiko wird dabei anhand von verschiedenen Faktoren wie Schwere eines möglichen Schadens, Häufigkeit der Gefährdung und Möglichkeiten zur Vermeidung bewertet und so der Performance Level in fünf Stufen von a bis e (ansteigend) ermittelt. Wichtig für die Umsetzung der daraus folgenden sicherheitstechnischen Anforderungen sind die Architektur der Steuerung sowie die der sicherheitsrelevanten Bauteile.

Sicherheit bei Hänchen

Die Auslegung einer Maschine oder Anlage durch Hänchen hält sich an das Drei-Stufen-Verfahren nach DIN EN ISO 12100. Dabei wird die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen konsequent eingehalten:

  • Als erstes ist eine sichere Konstruktion immer Pflicht.
  • Wenn dies nicht möglich ist, sind technische Schutzmaßnahmen vorzusehen.
  • Nur falls auch diese Maßnahmen nicht durchführbar sind, müssen Benutzerinformationen in Form von Hinweisen erfolgen.

Keinesfalls darf leichtfertig die Überprüfung der Maßnahmen übergangen werden und zum Beispiel über Hinweise die Verantwortung auf den Betreiber abgeschoben werden. Wenn konstruktive Möglichkeiten zur Risikominimierung möglich sind, muss der Konstrukteur diese umsetzen. Wenn die Beseitigung der Gefährdungen durch konstruktive Maßnahmen nicht möglich ist, sind ergänzende Schutzmaßnahmen vorzusehen, wie zum Beispiel trennende Schutzeinrichtungen, also Lichtschranken oder ein Schutzzaun. Solche technischen Schutzmaßnahmen sind etwa auch sicherheitsbezogene Teile einer Steuerung und somit Teil der Software.

Konformitätsbewertungsverfahren,
Stufen des Konformitätsbewertungsverfahrens nach der Maschinenrichtlinie. (Bild: Hänchen)

Alle Bauteile des mittelständischen Unternehmens wie Hydraulik-Zylinder, Druckübersetzer, Maschinenkomponenten und Antriebssysteme sowie Ratio-Clamp-Klemmeinheiten werden für ihren Einsatzbereich daraufhin überprüft, welche Sicherheitsmaßnahmen und Dokumentationen notwendig sind. Dies gilt umso mehr dort, wo das Unternehmen als Systemlieferant auftritt und vollständige oder unvollständige Maschinen einschließlich Gestellen und Maschinenelementen, Prüfständen oder Prüfmaschinen konstruiert und realisiert.

Alle Unterlagen zu Aufstellung und Absicherung von unvollständigen oder vollständigen Maschinen, zur Einbindung in die Betriebsumgebung und andere notwendige Dokumente werden von Hänchen immer mitgeliefert. Und auch der Service nach der Inbetriebnahme ist selbstverständlich. Bei Problemen stehen die Experten von Hänchen mit Rat und Tat zur Seite.

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