DGUV-Information,

Die DGUV-Information 209-070 hat die Sicherheit in der hydraulischen Instandhaltung im Fokus. Dazu gibt sie Antworten auf Fragen wie: Welche Qualifikationen benötigt der Instandhalter? Welche allgemeinen Gefährdungen bestehen bei Arbeiten an Maschinen? (Bild: IHA)

Leider kommt es bei Instandhaltungs- oder Wartungsarbeiten an hydraulischen Maschinen oder Anlagen für den Mitarbeiter immer wieder zu teils gefährlichen Situationen. Viele sind sich der Gefahren, die von einer Hydraulikanlage ausgehen, nicht bewusst. Oftmals wird auch das Prinzip KA-KA (keine Ahnung – keine Angst) praktiziert, das heißt es wird geschraubt und dann beobachtet was passiert.

Der Gesetzgeber hat mit der Herausgabe der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im Jahre 2015 den Arbeitgeber nochmals in die Pflicht genommen, seine Mitarbeiter und/oder andere Auftragnehmer genau auf die innerbetrieblichen Gefahren und Risiken hinzuweisen beziehungsweise zu unterweisen. In einer Gefährdungsbeurteilung, gemäß §3 der BetrSichV, hat der Arbeitgeber alle möglichen Gefahren zu beurteilen und notwendige Schutzmaßnahmen zu treffen.

Weiter steht in §10 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geschrieben, dass Instandhaltungsmaßnahmen nur von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Beschäftigten durchgeführt werden dürfen. Hinzu kommen Auftragnehmer mit vergleichbarer Qualifikation für die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten.

Hintergrundinformationen

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(Bild: © sdecoret, Fotolia)

Über die Betriebssicherheitsverordnung

  • Europäische Richtlinien gelten nicht unmittelbar für jedes EU-Land, sondern müssen von den einzelnen EU-Ländern erst durch einen eigenen Rechtsakt umgesetzt werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist ein solcher Rechtsakt, also die deutsche Umsetzung einer EU-Richtlinie.
  • Ursprünglich setzte sie die Arbeitsmittelrichtlinie 89/655/EWG („Richtlinie des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit“) um. Diese Richtlinie wurde später ersetzt durch die Richtlinie 2009/104/EG („Richtlinie … vom 16. September 2009 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit …“). aru

Präventive Hinweise und Fünf-Finger-Regel

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt mit der DGUV-Information 209-070 (ehemals BGI5100) – Sicherheit in der hydraulischen Instandhaltung – hier wichtige präventive Hinweise. In dieser Informationsschrift werden unter anderem die Qualifikationen der Instandhalter sowie die allgemeinen Gefährdungen bei Arbeiten, wie unkontrollierter Austritt der Hydraulik-Flüssigkeiten und unbeabsichtigte Maschinenbewegungen, beschrieben. Weiterhin wird ein großes Augenmerk auf die Planung der durchzuführenden Arbeiten und  Reparaturen sowie die elektrischen Gefährdungen gelegt.

Membranspeicher,
Bei der Instandhaltung hydraulischer Bauteile, wie diesem Membranspeicher, gilt es an mehr als die Fünf-Finger-Regel zu denken. (Bild: IHA)

Die DGUV-Information 209-070 spricht in diesem Regelwerk in diesem Zusammenhang auch explizit die Fünf-Finger-Regel an. Der Instandhalter sollte vor Beginn der Arbeiten die Energiezufuhr der Anlage oder Maschine trennen und gegen Wiederzufuhr sichern sowie das System drucklos machen. Hier ist zu beachten, dass zum Beispiel vorhandene Druckspeicher immer noch Restenergien gespeichert haben könnten und diese auch anforderungsgerecht, mittels geeigneter Bauteile, abgebaut werden müssen. Die Druckfreiheit der Anlage oder Maschine ist vor dem Beginn der Instandhaltungsarbeiten genauso zu prüfen wie möglichen Gefahren und/oder Wechselwirkungen durch benachbarte Anlagen. Damit das gelingt gilt es auch die mitgelieferten Betriebsanleitungen der Maschinen- oder Anlagenhersteller bei den durchzuführenden Arbeiten immer mit heranzuziehen.

Hilfe für Instandhaltung und Arbeitsschutz

Auch präventive Maßnahmen zum Thema Hautschutz, Lärmschutz, korrekte Arbeitskleidung, richtige Fehlersuche, Arbeiten und/oder Reparaturen an oder mit Hydraulikkomponenten werden ebenso behandelt wie die richtige und anforderungsgerechte  Verlegung und Befestigung von Hydraulik-Schlauchleitungen und Hydraulik-Rohrleitungen sowie die Prüfung all dieser technischen Arbeitsmittel. aru, ssc

 

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