Neue EU-Maschinenverordnung
Was sich in 2026 für Maschinenbauer ändert
Auf Maschinenbauer in Europa kommt eine wichtige Neuerung zu: ab dem 20. Januar 2027 gilt die neue Maschinenverordnung. Anders als die bisherige Richtlinie ist eine EU-Verordnung direkt innerhalb der gesamten Union unmittelbar gültig und muss nicht noch in nationales Recht transponiert werden.
Die neue Maschinen-Verordnung verfolgt vor allem das Ziel, die Regulatorik an den aktuellen Stand der Technik anzupassen.
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Bereits 2023 wurde beschlossen, die bisherige
Maschinenrichtlinie durch eine neue Verordnung zu ersetzen. Dies sollte vor
allem dazu dienen, Flexibilität in der nationalen Anwendung der Richtlinie zu
beseitigen, die sowohl bei Anbietern als auch Anwendern zu Rechtsunsicherheiten
führte. Außerdem soll durch diesen Schritt der Schutz von Arbeitnehmern,
Verbrauchern und der Umwelt verbessert sowie die Wettbewerbsfähigkeit im
Maschinebau gestärkt werden. Zu diesem Zweck sieht die Verordnung EU-weit
harmonisierte Normen vor.
Die wichtigsten Änderungen
Bereits 2023 wurde beschlossen, die bisherige
Maschinenrichtlinie durch eine neue Verordnung zu ersetzen. Dies sollte vor
allem dazu dienen, Flexibilität in der nationalen Anwendung der Richtlinie zu
beseitigen, die sowohl bei Anbietern als auch Anwendern zu Rechts-unsicherheiten
führte. Außerdem soll durch diesen Schritt der Schutz von Arbeitnehmern,
Verbrauchern und der Umwelt verbessert sowie die Wettbewerbsfähigkeit im
Maschinebau gestärkt werden. Zu diesem Zweck sieht die Verordnung EU-weit
harmonisierte Normen vor.
Neben einer europaweiten Harmonisierung verfolgt die neue
Verordnung vor allem das Ziel, die Regulatorik an den aktuellen Stand der
Technik anzupassen. Dabei geht es unter anderem um neue Risiken durch digitale
Technologien. Entwicklungen, die sich heute in der Industrie bereits verbreiten
und zukünftig die Branche prägen werden, waren bei der Erstellung der alten
Maschinenrichtlinie in ihrer Entwicklung noch nicht abzusehen. So ist heute in
der vernetzten Produktion die direkte Anbindung von Maschinen und Anlagen ans
Internet keine Ausnahme mehr. Dadurch kann es beispielsweise zu Problemen mit
Software Updates kommen. Außerdem müssen Konstrukteure heute auch mögliche
Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz, autonomer Maschinen und
kollaborativer Roboter (Cobots) bedenken. Diese Aspekte spielten bei der
Erstellung der neuen Verordnung eine wichtige Rolle, um die Branche auch
regulatorisch auf die Zukunft vorzubereiten. Neu ist auch, dass Hersteller
zukünftig auf digitale Dokumentation setzen können, um den Papierverbrauch
durch gedruckte Betriebsanleitungen einzudämmen. Sogenannte Hochrisikomaschinen werden ab 2027 neu bewertet
und müssen extern von noch zu benennenden Stellen geprüft werden. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass es keine
Übergangsregelung geben wird. Die bisherige Maschinenrichtlinie behält ihre
Gültigkeit bis zum 19. Januar 2027 und wird dann unmittelbar abgelöst. Für
Hersteller kann das bedeuten, dass für Maschine Nr. XXX-1 einer Serie noch die
alte Richtlinie gilt, für Maschine Nr. XXX-2 aber bereits die neue Verordnung.
Die wichtigsten inhaltlichen Neuerungen der Maschinenverordnung auf einen Blick
- Der Anhang I listet Maschinen mit hohem Risiko.
- Maschinen nach Anhang I unterliegen besonderen Konformitätsbewertungsverfahren.
- Enthalten ist eine neue Verordnung zur künstlichen Intelligenz (KI), die Sicherheitsrisiken von KI-Systemen behandelt sowie eine sichere Integration dieser Systeme in die Maschine gewährleisten soll. Enthalten ist eine neue Verordnung zur künstlichen Intelligenz (KI), die Sicherheitsrisiken von KI-Systemen behandelt sowie eine sichere Integration dieser Systeme in die Maschine gewährleisten soll.
- Die digitale Dokumentation ist nun erlaubt. Die digitale Dokumentation ist nun erlaubt. Käufer einer Maschine können eine gedruckte Version der Betriebsanleitung kostenlos anfordern.
- Zwei neue Begriffe werden definiert: „wesentliche Änderung“ und „System künstlicher Intelligenz“.
Wie kann sich die MOEM-Branche vorbereiten?
Ganz grundsätzlich kann man festhalten, dass Hersteller, die
die bisherige Maschinenrichtlinie ordnungsgemäß umgesetzt haben, auch keine
großen Probleme mit der neuen Verordnung bekommen werden. Stattdessen soll den
Anwendern die Arbeit leichter gemacht werden, beispielsweise durch die
harmonisierten Normen. Ein paar Punkte sollten sie dennoch beachten:
- Bestandsaufnahme und Risikoanalyse: Maschinenbauer sollten sich zunächst mit den neu in der Verordnung aufgenommenen Risiken befassen und klären, inwieweit sie im eigenen Betrieb zutreffen. Dazu gehören beispielsweise autonome Systeme, vernetzte Maschinen und KI-Unterstützung.
- Prozesse und klare Verantwortlichkeiten: Es sollte möglichst früh geklärt werden, wer in einem Unternehmen übergeordnet für die Umstellung verantwortlich ist. Diese Person sollte dafür sorgen, dass es einen klaren Prozess gibt und Infomaterial für Konstrukteure zur Verfügung stellen.
- Dokumentationsanforderungen: Durch die neu hinzugekommenen Risikogruppen kann es sein, dass sich die Dokumentation nun auf Bereiche erstreckt, die bisher nicht betroffen waren, wie beispielsweise Software. Möchten Hersteller die Möglichkeit der elektronischen Dokumentation nutzen, müssen sie dafür Sorge tragen, dass diese über die gesamte Lebensdauer einer Maschine verfügbar bleibt.
- Umbau bestehender Maschinen: Unternehmen, die ab Januar 2027 Umbauten und Retrofits an ihren Maschinen vornehmen, bei denen es zu „wesentlichen Änderungen“, kommt, müssen dann ebenfalls die neue Verordnung anwenden. Auch wenn sie eigentlich nur Betreiber sind, werden sie von den neuen Regularien als Hersteller eingestuft.
Mit der neuen Maschinenverordnung schafft die EU einen
klaren, einheitlichen Rahmen für die Industrie. Für Hersteller bietet sich
jetzt die Gelegenheit, Prozesse rechtzeitig zu prüfen und anzupassen, um zum
Stichtag im Januar 2027 reibungslos in das neue Regelwerk übergehen zu können. Am 21.04.2021 hat die EU-Kommission einen Vorschlag
zur Überarbeitung der aktuell gültigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verabschiedet.
Hintergrund ist die Tatsache, dass die Richtlinie an einigen Stellen und
insbesondere in Bezug auf das Thema Digitalisierung nicht den aktuellen Stand
der Technik widerspiegelt. Gleichzeitig sieht der Entwurf vor, dass die
Maschinenrichtlinie an das New Legislative Framework (NLF 768/2008/EC) angeglichen
und zu einer Verordnung wird.
Wie funktioniert Gesetzgebung in Europa?
Grundsätzlich erlässt die EU-Kommission Richtlinien, die vom
EU-Rat verabschiedet werden. Gremien wie CEN oder CENELEC verfassen EU
Normen für 34 europäische Mitgliedstaaten. . In jedem Mitgliedstaat ist ein
entsprechendes Gremium installiert, um Aspekte wie Sicherheit, Gesundheit und
Soziales am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die erlassenen EU-Richtlinien wie
die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder die EMV-Richtlinie 2014/30/EU werden von den Regierungen
in nationales Recht umgesetzt. Die Vollzugsbehörden erstellen unterstützende
Dokumentation und setzen dann diese Gesetze durch.
Was ist die Maschinenrichtlinie?
Die aktuell gültige Maschinenrichtlinie wurde 2006
überarbeitet und ist seit dem 29. Dezember 2009 in Kraft. Sie basiert auf der
ersten Version von 1989 und regelt innerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraumes, der Schweiz, Liechtenstein sowie der Türkei, Norwegen und
Island das Inverkehrbringen von Maschinen. Das Ziel der Richtlinie besteht
darin, im Rahmen eines einheitlichen europäischen Binnenmarkts sicherzustellen,
dass nur Produkte in Verkehr gebracht werden, die den gleichen grundlegenden
Sicherheitsstandards entsprechen. Das Regelwerk umfasst 29 Artikel im Hauptteil
und 11 Anhänge. Ferner stellt die Europäische Kommission einen Leitfaden für
die Anwendung der Maschinenrichtlinie bereit.
Die EU Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, die
Richtlinie umzusetzen. Dieses geschieht durch nationale Gesetze und
Verordnungen. In Deutschland bilden das Produktsicherheitsgesetz
(ProdSG) und die 9.
Produktsicherheitsverordnung die Maschinenrichtlinie (sowie weitere
europäische Richtlinien) ab. Hersteller, Betreiber und Inverkehrbringer von
Maschinen sollten sowohl das ProdSG, die 9. Produktsicherheitsverordnung als
auch die Maschinenrichtlinie berücksichtigen.
Wann tritt die Maschinenverordnung in Kraft?
Die neue Verordnung wurde nun am 18.04.2023 im EU-Parlament
angenommen und am 22.05.2023 vom Europarat verabschiedet. Die
Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgte am 29.06.2023 als Verordnung EU
2023/1230. Nach der Veröffentlichung geht sie als Verordnung in
unmittelbares Recht in den Mitgliedsstaaten über. Das heißt, dass der Umweg
über die 9. ProdSV entfällt. Die Maschinenverordnung EU 2023/1230 ist
jetzt ab dem 20.01.2027 anzuwenden (42 Monate nach Inkrafttreten). Bis
dahin ist die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anwendbar.
Welche Auswirkungen hat die neue Maschinenverordnung auf
die Betriebsanleitung?
Die Ablösung der Maschinenrichtlinie durch die
Maschinenverordnung hat auch Auswirkungen auf Ihre Betriebsanleitung. Ein
Beispiel: In der Maschinenverordnung wird erwähnt, dass Anleitungen in
digitaler Form bereitgestellt werden können. Diese Infografik zeigt Ihnen
genau, was die Unterschiede sind.
FAQ Maschinenverordnung
Was ist der Stichtag für die neue EU‑Maschinenverordnung?
Der 20. Januar 2027 ist der Zeitpunkt, ab dem die neue Verordnung unmittelbar anzuwenden ist.
Warum wird die Maschinenrichtlinie durch eine Verordnung ersetzt?
Um Flexibilität in der nationalen Anwendung zu beseitigen, Rechtsunsicherheiten zu reduzieren und den Schutz von Arbeitnehmern, Verbrauchern und Umwelt zu verbessern.
Welche neuen Risiken werden berücksichtigt?
Die Verordnung bezieht neue Risiken durch digitale Technologien, vernetzte Maschinen, autonome Systeme und Künstliche Intelligenz ein.
Gibt es eine Übergangsregelung?
Nein, es gibt keine Übergangsregelung; die alte Richtlinie gilt bis zum 19. Januar 2027 und wird dann unmittelbar ersetzt.
Können Betriebsanleitungen digital bereitgestellt werden?
Ja, die Verordnung erlaubt digitale Dokumentation, wobei gedruckte Versionen auf Wunsch bereitgestellt werden müssen.