Neue EU-Maschinenverordnung

Was sich in 2026 für Maschinenbauer ändert

Auf Maschinenbauer in Europa kommt eine wichtige Neuerung zu: ab dem 20. Januar 2027 gilt die neue Maschinenverordnung. Anders als die bisherige Richtlinie ist eine EU-Verordnung direkt innerhalb der gesamten Union unmittelbar gültig und muss nicht noch in nationales Recht transponiert werden.

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Ingenieur kalibriert Roboterarm in einer hochmodernen Fertigungsanlage
Die neue Maschinen-Verordnung verfolgt vor allem das Ziel, die Regulatorik an den aktuellen Stand der Technik anzupassen.

Bereits 2023 wurde beschlossen, die bisherige Maschinenrichtlinie durch eine neue Verordnung zu ersetzen. Dies sollte vor allem dazu dienen, Flexibilität in der nationalen Anwendung der Richtlinie zu beseitigen, die sowohl bei Anbietern als auch Anwendern zu Rechtsunsicherheiten führte. Außerdem soll durch diesen Schritt der Schutz von Arbeitnehmern, Verbrauchern und der Umwelt verbessert sowie die Wettbewerbsfähigkeit im Maschinebau gestärkt werden. Zu diesem Zweck sieht die Verordnung EU-weit harmonisierte Normen vor.

Die wichtigsten Änderungen

Bereits 2023 wurde beschlossen, die bisherige Maschinenrichtlinie durch eine neue Verordnung zu ersetzen. Dies sollte vor allem dazu dienen, Flexibilität in der nationalen Anwendung der Richtlinie zu beseitigen, die sowohl bei Anbietern als auch Anwendern zu Rechts-unsicherheiten führte. Außerdem soll durch diesen Schritt der Schutz von Arbeitnehmern, Verbrauchern und der Umwelt verbessert sowie die Wettbewerbsfähigkeit im Maschinebau gestärkt werden. Zu diesem Zweck sieht die Verordnung EU-weit harmonisierte Normen vor.

Neben einer europaweiten Harmonisierung verfolgt die neue Verordnung vor allem das Ziel, die Regulatorik an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Dabei geht es unter anderem um neue Risiken durch digitale Technologien. Entwicklungen, die sich heute in der Industrie bereits verbreiten und zukünftig die Branche prägen werden, waren bei der Erstellung der alten Maschinenrichtlinie in ihrer Entwicklung noch nicht abzusehen. So ist heute in der vernetzten Produktion die direkte Anbindung von Maschinen und Anlagen ans Internet keine Ausnahme mehr. Dadurch kann es beispielsweise zu Problemen mit Software Updates kommen. Außerdem müssen Konstrukteure heute auch mögliche Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz, autonomer Maschinen und kollaborativer Roboter (Cobots) bedenken. Diese Aspekte spielten bei der Erstellung der neuen Verordnung eine wichtige Rolle, um die Branche auch regulatorisch auf die Zukunft vorzubereiten. Neu ist auch, dass Hersteller zukünftig auf digitale Dokumentation setzen können, um den Papierverbrauch durch gedruckte Betriebsanleitungen einzudämmen. Sogenannte Hochrisikomaschinen werden ab 2027 neu bewertet und müssen extern von noch zu benennenden Stellen geprüft werden. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass es keine Übergangsregelung geben wird. Die bisherige Maschinenrichtlinie behält ihre Gültigkeit bis zum 19. Januar 2027 und wird dann unmittelbar abgelöst. Für Hersteller kann das bedeuten, dass für Maschine Nr. XXX-1 einer Serie noch die alte Richtlinie gilt, für Maschine Nr. XXX-2 aber bereits die neue Verordnung.

Die wichtigsten inhaltlichen Neuerungen der Maschinenverordnung auf einen Blick

  • Der Anhang I listet Maschinen mit hohem Risiko.
  • Maschinen nach Anhang I unterliegen besonderen Konformitätsbewertungsverfahren.
  • Enthalten ist eine neue Verordnung zur künstlichen Intelligenz (KI), die Sicherheitsrisiken von KI-Systemen behandelt sowie eine sichere Integration dieser Systeme in die Maschine gewährleisten soll. Enthalten ist eine neue Verordnung zur künstlichen Intelligenz (KI), die Sicherheitsrisiken von KI-Systemen behandelt sowie eine sichere Integration dieser Systeme in die Maschine gewährleisten soll.
  • Die digitale Dokumentation ist nun erlaubt. Die digitale Dokumentation ist nun erlaubt. Käufer einer Maschine können eine gedruckte Version der Betriebsanleitung kostenlos anfordern.
  • Zwei neue Begriffe werden definiert: „wesentliche Änderung“ und „System künstlicher Intelligenz“.

Wie kann sich die MOEM-Branche vorbereiten?

Ganz grundsätzlich kann man festhalten, dass Hersteller, die die bisherige Maschinenrichtlinie ordnungsgemäß umgesetzt haben, auch keine großen Probleme mit der neuen Verordnung bekommen werden. Stattdessen soll den Anwendern die Arbeit leichter gemacht werden, beispielsweise durch die harmonisierten Normen. Ein paar Punkte sollten sie dennoch beachten:

  1. Bestandsaufnahme und Risikoanalyse: Maschinenbauer sollten sich zunächst mit den neu in der Verordnung aufgenommenen Risiken befassen und klären, inwieweit sie im eigenen Betrieb zutreffen. Dazu gehören beispielsweise autonome Systeme, vernetzte Maschinen und KI-Unterstützung.
  2. Prozesse und klare Verantwortlichkeiten: Es sollte möglichst früh geklärt werden, wer in einem Unternehmen übergeordnet für die Umstellung verantwortlich ist. Diese Person sollte dafür sorgen, dass es einen klaren Prozess gibt und Infomaterial für Konstrukteure zur Verfügung stellen.
  3. Dokumentationsanforderungen: Durch die neu hinzugekommenen Risikogruppen kann es sein, dass sich die Dokumentation nun auf Bereiche erstreckt, die bisher nicht betroffen waren, wie beispielsweise Software. Möchten Hersteller die Möglichkeit der elektronischen Dokumentation nutzen, müssen sie dafür Sorge tragen, dass diese über die gesamte Lebensdauer einer Maschine verfügbar bleibt.
  4. Umbau bestehender Maschinen: Unternehmen, die ab Januar 2027 Umbauten und Retrofits an ihren Maschinen vornehmen, bei denen es zu „wesentlichen Änderungen“, kommt, müssen dann ebenfalls die neue Verordnung anwenden. Auch wenn sie eigentlich nur Betreiber sind, werden sie von den neuen Regularien als Hersteller eingestuft.

Mit der neuen Maschinenverordnung schafft die EU einen klaren, einheitlichen Rahmen für die Industrie. Für Hersteller bietet sich jetzt die Gelegenheit, Prozesse rechtzeitig zu prüfen und anzupassen, um zum Stichtag im Januar 2027 reibungslos in das neue Regelwerk übergehen zu können. Am 21.04.2021 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der aktuell gültigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verabschiedet. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Richtlinie an einigen Stellen und insbesondere in Bezug auf das Thema Digitalisierung nicht den aktuellen Stand der Technik widerspiegelt. Gleichzeitig sieht der Entwurf vor, dass die Maschinenrichtlinie an das New Legislative Framework (NLF 768/2008/EC) angeglichen und zu einer Verordnung wird.

Wie funktioniert Gesetzgebung in Europa?

Grundsätzlich erlässt die EU-Kommission Richtlinien, die vom EU-Rat verabschiedet werden. Gremien wie CEN oder CENELEC verfassen EU Normen für 34 europäische Mitgliedstaaten. . In jedem Mitgliedstaat ist ein entsprechendes Gremium installiert, um Aspekte wie Sicherheit, Gesundheit und Soziales am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die erlassenen EU-Richtlinien wie die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder die EMV-Richtlinie 2014/30/EU werden von den Regierungen in nationales Recht umgesetzt. Die Vollzugsbehörden erstellen unterstützende Dokumentation und setzen dann diese Gesetze durch.

Was ist die Maschinenrichtlinie?

Die aktuell gültige Maschinenrichtlinie wurde 2006 überarbeitet und ist seit dem 29. Dezember 2009 in Kraft. Sie basiert auf der ersten Version von 1989 und regelt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweiz, Liechtenstein sowie der Türkei, Norwegen und Island das Inverkehrbringen von Maschinen. Das Ziel der Richtlinie besteht darin, im Rahmen eines einheitlichen europäischen Binnenmarkts sicherzustellen, dass nur Produkte in Verkehr gebracht werden, die den gleichen grundlegenden Sicherheitsstandards entsprechen. Das Regelwerk umfasst 29 Artikel im Hauptteil und 11 Anhänge. Ferner stellt die Europäische Kommission einen Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie bereit.

Die EU Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, die Richtlinie umzusetzen. Dieses geschieht durch nationale Gesetze und Verordnungen. In Deutschland bilden das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die 9. Produktsicherheitsverordnung die Maschinenrichtlinie (sowie weitere europäische Richtlinien) ab. Hersteller, Betreiber und Inverkehrbringer von Maschinen sollten sowohl das ProdSG, die 9. Produktsicherheitsverordnung als auch die Maschinenrichtlinie berücksichtigen.

 

Wann tritt die Maschinenverordnung in Kraft?

Die neue Verordnung wurde nun am 18.04.2023 im EU-Parlament angenommen und am 22.05.2023 vom Europarat verabschiedet. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgte am 29.06.2023 als Verordnung EU 2023/1230. Nach der Veröffentlichung geht sie als Verordnung in unmittelbares Recht in den Mitgliedsstaaten über. Das heißt, dass der Umweg über die 9. ProdSV entfällt. Die Maschinenverordnung EU 2023/1230 ist jetzt ab dem 20.01.2027 anzuwenden (42 Monate nach Inkrafttreten). Bis dahin ist die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anwendbar.

Welche Auswirkungen hat die neue Maschinenverordnung auf die Betriebsanleitung?

Die Ablösung der Maschinenrichtlinie durch die Maschinenverordnung hat auch Auswirkungen auf Ihre Betriebsanleitung. Ein Beispiel: In der Maschinenverordnung wird erwähnt, dass Anleitungen in digitaler Form bereitgestellt werden können. Diese Infografik zeigt Ihnen genau, was die Unterschiede sind.

FAQ Maschinenverordnung

Was ist der Stichtag für die neue EU‑Maschinenverordnung? Der 20. Januar 2027 ist der Zeitpunkt, ab dem die neue Verordnung unmittelbar anzuwenden ist.

Warum wird die Maschinenrichtlinie durch eine Verordnung ersetzt? Um Flexibilität in der nationalen Anwendung zu beseitigen, Rechtsunsicherheiten zu reduzieren und den Schutz von Arbeitnehmern, Verbrauchern und Umwelt zu verbessern.

Welche neuen Risiken werden berücksichtigt? Die Verordnung bezieht neue Risiken durch digitale Technologien, vernetzte Maschinen, autonome Systeme und Künstliche Intelligenz ein.

Gibt es eine Übergangsregelung? Nein, es gibt keine Übergangsregelung; die alte Richtlinie gilt bis zum 19. Januar 2027 und wird dann unmittelbar ersetzt.

Können Betriebsanleitungen digital bereitgestellt werden? Ja, die Verordnung erlaubt digitale Dokumentation, wobei gedruckte Versionen auf Wunsch bereitgestellt werden müssen.