Auf dem Bild ist ein Industriearbeiter zu sehen, der verunfallt auf dem Gitterboden der Industrieanlage liegt.

Die neue Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203) sind eindeutig: Anlagen, Maschinen und Komponenten in der Fluidtechnik müssen einen jährlichen Sicherheitscheck durchlaufen. Diesen Check darf nur von einer qualifizierten „zur Prüfung befähigten Person“ durchgeführt werden. - (Bild: adobe.stock.com /dusanpetkovic1)

In der Hydraulik leuchten die roten Lampen: Arbeitsmittelüberprüfungen oder auch Unterweisungen finden nicht nur zu wenig, sondern teilweise gar nicht statt. Zu dieser erschreckenden Feststellung kommen die ausgewiesenen Hydraulik-Experten der Internationalen Hydraulik Akademie.

Viele zum Teil auch tödliche Arbeitsunfälle in der Hydraulik könnten demnach vermieden werden. Hierfür hat der Gesetzgeber die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erlassen. Das Gesetz verpflichtet Betreiber von Maschinen und Anlagen, die hydraulischen Leitungsbauteile mindestens einmal im Jahr visuell zu inspizieren und entsprechend regelkonform zu dokumentieren.

Missachtet der Maschinenbetreiber (Unternehmer) diese Sorgfaltspflicht, haftet er für den Schaden. Die neue Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203) konkretisiert nicht nur die BetrSichV, sondern beschreibt auch, dass der jährliche Sicherheitscheck nur von einer qualifizierten „zur Prüfung befähigten Person“ durchgeführt werden darf. Achtung: Hier gibt es im Regelwerk wichtige Neuerungen, die Verantwortliche für die Prüfung hydraulischer Komponenten kennen, einhalten und umsetzen müssen.

Was steht in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit?

In der neuen TRBS 1203 haben sich die Anforderungen an die Auswahl, aber auch die Beauftragung einer zur Prüfung befähigten Person der hydraulischen Leitungstechnik durch den Unternehmer maßgeblich geändert. Grundvoraussetzung für die Qualifikation der zur Prüfung befähigten Person ist nach der BetrSichV und der neuen TRBS 1203-2019 eine abgeschlossene technische Berufsausbildung, eine einschlägige Berufserfahrung im Zusammenhang mit hydraulischen Anlagen und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit, die auch ausreichende Kenntnisse der hydraulischen Anlagen und die Bestimmungen des Arbeitsschutzes einschließt. In der Praxis wird immer wieder versäumt, die regelmäßige Weiterbildung der zur Prüfung befähigten Person sicherzustellen.

In der neuen Regel zur Betriebssicherheit werden nicht nur die Anforderungen an die zur Prüfung befähigte Person für Arbeitsmittel mit hydraulischen Komponenten konkretisiert, sondern auch, dass die Fachkenntnisse über die Arbeiten an hydraulischen Einrichtungen zu ergänzen, beziehungsweise zu aktualisieren sind. Das kann durch Teilnahme an Schulungen zum fachgerechten Umgang mit Hydraulikschlauchleitungen, Sicherheitsbauteilen oder Sicherheitseinrichtungen der Hydraulik geschehen.

Wo gibt es Qualifizierungen für Hydrauliker?

Die Internationale Hydraulik Akademie (IHA) bietet hierfür passende Qualifizierungsveranstaltungen mit speziell ausgearbeiteten Fachseminaren an. Der geforderte Jahrescheck für hydraulische Arbeitsmittel bietet nicht nur Rechtssicherheit, sondern stellt eine nicht zu unterschätzende wirtschaftliche Komponente dar. Durch den Check können lange vor Eintritt eines Schadens undichte und schadhafte Stellen entdeckt werden. Viele ungeplante und teure Maschinenstillstände lassen sich so bereits im Vorfeld leicht verhindern. Die jährliche Überprüfung muss jedoch regelkonform, das heißt inklusive Checklisten und Prüfprotokollen durchgeführt und dokumentiert werden. Denn: Wer nicht dokumentiert hat, hat auch nicht geprüft. Ein einfaches Häkchen zu machen oder ein Feld „Hydraulik in Ordnung“ ist nicht ausreichend und nicht rechtskonform.

Nutzen Sie die angebotenen IHA-Seminare, um die vom Gesetzgeber geforderten Prüf- oder Unterweisungspflichten zu erfüllen. Detailinformationen zu „Zur Prüfung befähigte Person“ der hydraulischen Leitungstechnik sowie die nächsten Termine hierzu finden Hydrauliker auf der IHA-Homepage: www.hydraulik-akademie.de

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