vintage old car

(Bild: fotolia. Radoslow Maciejewski)

REACH ist nicht nur in der Oberflächenbranche, sondern in vielen verarbeitenden Unternehmen derzeit eines der meistdiskutierten Gesetze. Die Fragen, die sich aus dieser europäischen Verordnung ergeben, sind vielfältig. Und da praktische Erfahrungen fehlen, ist es nicht leicht, eine praktikable Vorgehensweise beim Erstellen eines Zulassungs- (Autorisierungs-)Antrages zu erarbeiten. Aktuell steht die Verwendung von chrombasierten Chemikalien im Fokus. Für die Oberflächentechnik bedeutet dies, dass etablierte Verfahren wie zum Beispiel die galvanische Verchromung oder der Eloxierung in Frage gestellt werden. Es herrscht inzwischen bei den Beteiligten Übereinstimmung darin, dass die Verchromung durch die Verwendung von Cr(VI)-Elektrolyten die erste Verwendung unter REACH ist, die eine wirklich breite wirtschaftliche Relevanz besitzt. Es ist zu erwarten, dass alle Diskussionen, die zum Thema chrombasierte Chemikalien geführt werden, nur beispielhaft sind und sich bei allen anderen Substanzen wiederholen werden. So sind es bei der Lackierung Zusatzstoffe, durch welche der Lack seine Qualität erhält, beim Thermischen Spritzen sind es die unklaren Risikobewertungen der verwendeten Partikel.

In der Oberflächentechnik sind deshalb ausnahmslos alle Betriebe mittel und langfristig von der Diskussion betroffen. Der Vecco e.V. stellt sich dieser Aufgabe bereits seit fast vier Jahren und hat durch umfangreiche Recherchen und Diskussionen mit den beteiligten Behörden ein eigenes systematisches Vorgehen entwickelt, mit den politischen und administrativen Herausforderungen umzugehen und die nun anstehende Zulassung konstruktiv zu erarbeiten. Die folgenden Ausführungen sind Teil der Kenntnisse, die im Rahmen der fachlichen Arbeit zur Autorisierung von Cr-VI-Verbindungen erworben worden sind.

REACH – worum geht es?

Mit der Einführung der EU-Verordnung 1907/2006 (REACH-Verordnung) versucht das Europäische Parlament, Mensch und Umwelt besser als bisher vor möglichen Risiken beim Umgang mit Chemikalien zu schützen. Zum einen sollen dabei die komplexen Bewertungsverfahren transparent gestaltet und zum anderen die Vielzahl der bestehenden Stoffe schnell und effizient bewertbar werden. REACH steht für die verschiedenen Phasen der Umsetzung der Zielsetzung: Registrierung – Evaluierung – Autorisierung – von Chemikalien. Eines der herausragenden Ziele von REACH war es, die Verwendung von Stoffen für den Endverbraucher als auch für die Mitarbeiter in den Betrieben, die diese Stoffe anwenden, sicherer zu machen. In der Oberflächentechnik werden bis auf wenige Ausnahmen die verwendeten Stoffe nicht an den Endverbraucher weitergegeben. Durch die europaweit geltenden Gesetze sind die Mitarbeiter in den Betrieben bereits umfassend geschützt.

Wesentliche Information ist, dass in Europa die Herstellung und der Import von Stoffen in Zukunft nur noch erlaubt sind, wenn diese bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert wurden. Die Verpflichtung zur Registrierung liegt beim Hersteller oder Importeur. Sie ist auch Voraussetzung dafür, dass die Stoffe in Europa von den Anwendern bezogen werden dürfen. Von besonderem Interesse sind Stoffe, von denen potenziell Gefahren bei ihrer Verwendung ausgehen können. Diese werden in der SVHC-Liste (Substances of Very High Concern) geführt. Grundlage für die Aufnahme ist die Toxizität des Stoffes als CMR, T, T+, PvB oder PvPb sowie die Angaben aus den Unterlagen für die Registrierung. Besteht der Wunsch, diese Substanzen weiterhin zu verwenden, so muss eine Zulassung beantragt werden.

Zulassung

Für eine Zulassung muss nachgewiesen werden, dass das Risiko angemessen beherrscht wird und es keine Substitutionsmöglichkeiten gibt. Die notwendigen Nachweise sind besonders für die kleinen und mittleren Betriebe schwer zu führen. Als zentraler Punkt für das weitere Vorgehen hat sich die Notwendigkeit der möglichst genauen Beschreibung der betroffenen Verwendung in der betrieblichen Praxis gezeigt. Eine eindeutige Vorgehensweise, wie detailliert die Beschreibung zu erfolgen hat, ist allerdings noch nicht gegeben.

Was ist zu tun?

REACH favorisiert eine enge Zusammenarbeit in der Lieferkette. So kann theoretisch eine Zulassung durch einen Beantragenden erfolgen (Up-Stream-User), der als Lieferant diese an seine Kunden weitergibt (Down-Stream-User). Hierzu muss entlang der Lieferkette ein Austausch von vertraulichen Daten erfolgen, die der Beantragende zur Einreichung kennen muss, um Risiko und Alternativen beurteilen zu können. Hierdurch muss der Galvanik-Betrieb Betriebsdaten offenlegen, was aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sicher hinterfragt werden muss.

Nun arbeitet die gesamte europäische Industrie mit Stoffen, die sich in langer Tradition und Erfahrung als zuverlässig und beherrschbar bewährt haben. Aufgrund dieser Erfahrungen wurden nationale Gesetze und Verordnungen erlassen (vor allem in Deutschland), welche die Mitarbeiter und Umwelt schützen und die Verbraucher nicht schädigen. Sie waren bisher geeignete Mittel die Sicherheit in den Betrieben und der Umwelt zu gewährleisten.

Chromatverbindungen

Chromatverbindungen sind dekorativ und lebensmittelbeständig. Bild: fotolia. thomasienne

Die Herausforderung an alle Unternehmen der verarbeitenden Industrie ist:

  • Zu prüfen, ob risikoreiche Stoffe in ihren Fertigungsprozessen eingesetzt werden
  • risikomindernde Maßnahmen zu ergreifen
  • Stoffe zu identifizieren, die ohne große Probleme ersetzt (substituiert) werden können
  • die Substanzen zu ermitteln, die aufgrund ihrer Eigenschaften in der Verarbeitung oder der Oberfläche nicht oder erst durch langwierige Forschung möglicherweise ersetzt werden können
  • bei Bedarf eine Zulassung für die Verarbeitung dieser Stoffe zu erwirken.

Bedeutung und Situation der Chromsäure / Chromtrioxid

Chromat-Verbindungen sind als SVHC-Stoff identifiziert und deren Verwendung wird eine Zulassung erfordern. Chromat-Verbindungen finden Anwendung in der Galvanotechnik zur Herstellung von besonders korrosionsfesten und abriebbeständigen Oberflächen. Weitere Eigenschaften sind unter anderem: Verschleißschutz, Härte, chemische Beständigkeit, Antiadhäsion, Reibungskoeffizient, Haftung, Haptik, Lebensmittelbeständigkeit, Hautverträglichkeit und Farbstabilität. Von wirtschaftlicher Bedeutung sind auch dekorative Aspekte, so ist der Wunsch nach Chrom im Automobil eine kontinuierliche Erwartung des Verbrauchers.

Seit vielen Jahren gibt es Paralleltechnologien, die im Einzelnen betrachtet für spezielle Anwendungen durchaus eine Alternative darstellen. Die meisten dieser Oberflächen können jedoch die Chrombeschichtung nicht vollumfänglich ersetzen. Aufgrund der langjährigen Diskussion zur Verwendung von Chromaten werden Alternativen erforscht und entwickelt. Dabei zeigt sich jedoch, dass eine wesentliche Herausforderung in der Definition der gewünschten Eigenschaften besteht, die wiederum eine enge Zusammenarbeit zwischen Kunden und Beschichter erfordert. Weiterhin zeigt sich, dass Alternativen durchaus ihren Markt haben und diesen auch füllen. Eine allumfängliche Alternative für Chromsäure ist allerdings noch nicht zu erwarten.

Alle Mitglieder der Lieferkette stehen nun vor der Herausforderung, den Stoff zu substituieren oder autorisieren zu lassen. Im Falle der Galvanotechnik können die Endabnehmer und Kunden häufig unberücksichtigt bleiben, da auf der Oberfläche des Bauteils nur das reine Metall verbleibt und für die Nutzung keinerlei Gefahren bestehen. Dies ist bei einer weiteren, sehr häufig angewendeten Beschichtung wie Nickel (allergen) allerdings nicht ganz der Fall und muss unterschieden werden. Die Chemikalienverordnung REACH forderte von den Unternehmen der galvanischen Oberflächenindustrie einen ungewöhnlich hohen Einsatz an personellen Ressourcen, denen ein einzelner Beschichtungsbetrieb, zumeist KMU-Unternehmen, im Regelfall nicht gewachsen war und ist.

Vecco e.V. – Ziele und Aktivitäten

Aufgrund dieser Herausforderung wurde im Mai 2012 der Vecco e.V. mit folgenden Zielsetzungen gegründet: Erarbeiten der Unterlagen für die Zulassung und Sicherstellung der Weiterverwendung; Unabhängigkeit von den Zulassungen durch Marktbegleiter (Lieferanten); REACH als Zukunftsaufgabe, da weitere zu erwartende Stoffe, die von der ECHA bewertet werden, die galvanotechnischen Unternehmen weiter in Anspruch nehmen werden; als KMU-Organisation alle im Zusammenhang mit REACH zu erwartenden politischen Herausforderungen zu bearbeiten und frühzeitig aktiv zu werden; die Kooperation mit europäischen und nationalen Behörden zu suchen und zu pflegen.

Analyse der Basisdaten zur Risikobewertung

Die EU-Kommission beauftragt kontinuierlich die Mitgliedstaaten mit der Erarbeitung der Basisdaten für unterschiedliche Stoffe. Für Chrom VI ist Deutschland mit der hierfür beauftragten Bundesbehörde BAuA in Dortmund verantwortlich. Grundlage der Beurteilung war die MEGA-Datenbank (Messdaten zur Exposition gegenüber Gefahrstoffen am Arbeitsplatz), die von der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) erstellt wurde. In dieser haben sich die deutschen Berufsgenossenschaften zusammengeschlossen. Diese Daten konnten von einer Vielzahl von Betrieben nicht nachvollzogen werden, sodass Vecco sich von Anfang an bemüht hat, die anonymisierten Daten zu erhalten. Leider gelang das erst nach einem Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Berlin. Die Daten liegen nun vor und werden statistisch geprüft.

Konkretisierung der Durchführungsbestimmungen

REACH erlaubt im Falle eines nachgewiesenen sicheren Umgangs mit einem SVHC-Stoff ein vereinfachtes Verfahren. Allerdings waren die Kriterien eines Nachweises nicht eindeutig geklärt, sodass Vecco sich veranlasst sah, dies vor dem europäischen Gerichtshof EUGH zu bringen. Beteiligt an der Klage sind 185 Unternehmen, sowie weitere 31 Unternehmen, die die Klage unterstützen. Der Klärungsbedarf wurde vom Gericht bereits bestätigt, eine endgültige Entscheidung steht allerdings aufgrund der Komplexität der Verfahren und Hintergründe noch aus. Bereits jetzt zeigt sich, dass die Bewertung des Risikopotenzials von Stoffen neu definiert wird. So werden verstärkt risikovermindernde Maßnahmen diskutiert, die im Vorfeld einer genaueren Analyse unterworfen werden sollen. Ein Teil dieser Analyse ist die Diskussion, ob Grenzwerte nicht ein weniger bürokratisches Mittel zur Verringerung des Risikos sind.

Was bringt die Zukunft?

Eine Zulassung nach REACH stellt die Vertreter einer klein- und mittelständisch orientierten Branche wie der Oberflächentechnik vor besondere, branchenspezifische Probleme. Aufgrund ihrer Stellung als Partner der verarbeitenden Industrie für alle Produkte, die einen langlebigen Oberflächenschutz benötigen, hat sie eine nicht zu unterschätzende, extrem wichtige Bedeutung. Diese Branche ist innerhalb der Lieferkette Bindeglied zwischen Lieferanten, den Anwendern und den bearbeitenden Behörden. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist deshalb zwingend notwendig.

Die Zulassung muss langfristig begleitet, die geforderten technologischen Weiterentwicklungen soweit wie möglich unterstützt und in der gesamten Lieferkette das Bewusstsein dafür geweckt werden, dass dies ein kontinuierlicher Prozess ist, den alle Beteiligte mittragen müssen.

Die aktuelle Diskussion zum Thema Chromate ist aber nur der Beginn. Eine Vielzahl von weiteren Stoffen stehen auf der Agenda der ECHA, der EU-Kommission und der nationalen Behörden. Einige für die Oberflächentechnik wichtigen Stoffe sind die Nickelsalze und die Borate. Nicht zu vergessen sind aber auch die für die Lackierung notwendigen Stoffe und vor allem die immer wichtiger werdenden nanotechnologischen Stoffe. Eine weitere Herausforderung ist die Klärung der Betroffenheit des Risikos. Verlässlicher muss unterschieden werden, ob der Endverbraucher von den Stoffen betroffen oder lediglich der besser zu kontrollierende Produktionsprozess. Hier ist nach erfolgtem Urteil des EUGH zur „Sicheren Verwendung“ eine erste Klärung zu erwarten.

Diese Sachlage führt dazu, dass es notwendig ist, den europäischen Behörden Unterstützung bei der Einschätzung der Gefährlichkeit der Stoffe während der Produktion und in der Endanwendung zu geben. Und dies bei allen Substanzen, die noch auf die verarbeitende Industrie zukommen. Im Laufe des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass die Hilfestellung bei der Einschätzung der Gefahren von den zuständigen Behörden durchaus geschätzt wird.

Vecco e.V. kann und wird hier als Beispiel dienen: Einheitliche Struktur, klare Zielsetzung, effizientes Handeln. Damit sind Betroffene zu Beteiligten gemacht worden. Seine Mitglieder haben durch eigene Initiative und Informationen über ihre Expositionsdaten und Produktionsabläufe einen wesentlichen Beitrag geleistet.

Die Großindustrie hat schon lange erkannt, das frühzeitiges Einbringen in politische Prozesse wichtig ist. Kleine und mittlere Unternehmen können das ebenso tun. Nur durch die Bündelung von speziellen, branchenspezifischen Interessen können berechtigte Interessen angemeldet und wo es möglich ist, durchgesetzt werden. aru

Autoren Jochen Schmitt, Peter Glaum, Marita Voss-Hageleit, Vecco e.V.

 

Hintergrundinfos

  • Vecco ist Mitglied im CETS, einer Vereinigung von galvanotechnischen Verbänden der Nationalstaaten und Stakeholder bei der EU.
  • Im Jahr 2015 hat sich eine weitere, branchenübergreifende Initiative gegründet, die Cross-Industry-Initiative, die sich an der Agenda von EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker „Wachstum und Beschäftigung“ orientiert. Es handelt sich um derzeit 31 europäische Vereinigungen, drei nationale Verbände und sechs Kooperationspartner.

Weitere Infos finden Interessierte unter:

  • www.vecco.de
  • www.eupoc.de
  • www.cets-surface.eu
  • www.echa.europe.eu
  • www.reach-clp-biozid-helpdesk.de.

 

Sie möchten gerne weiterlesen?