Bevor die Maschine in Verkehr gebracht wird, führt der Maschinenhersteller oder sein Bevollmächtigter ein Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen durch. Mit dieser Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller einer vollständigen Maschine, dass die Maschine den auf der Erklärung spezifizierten Eigenschaften entspricht. Für nicht verwendungsfertige, unvollständige Maschinen ist eine Einbauerklärung des Herstellers auszustellen. Sie gilt anstelle einer CE-Kennzeichnung mit Konformitätserklärung.

Beispiele Konformitätsbewertungsverfahren

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Mit einer Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller einer vollständigen Maschine, dass die Maschine den auf der Erklärung spezifizierten Eigenschaften entspricht. (Bild: Hänchen)

Beispiel vollständige Maschine: Ist das Produkt eine vollständige und betriebsbereite Maschine, muss der Konstrukteur ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen. Dies gilt zum Beispiel für ein Antriebssystem mit mechanischen Aufbauten wie einem Maschinengestell oder einem Rahmen. An der Maschine ist die CE-Kennzeichnung anzubringen und es muss eine Konformitätserklärung mitgeliefert werden. Außerdem sind die in der Richtlinie aufgeführten speziellen Unterlagen zu erstellen und es ist eine Betriebsanleitung mitzuliefern.

Beispiel Antriebssystem: Ein Antriebssystem, das aus Hydraulik-Zylinder mit aufgebautem Regelventil und integriertem Wegsensor sowie Hydraulikaggregat und Verrohrung besteht, ist gemäß Maschinenrichtlinie als Ganzes eine unvollständige Maschine und bereit zum Einbau in eine Maschine. Deshalb muss eine Einbauerklärung vorliegen: Der Hersteller hat die in der Richtlinie genannten speziellen Unterlagen zu erstellen und eine Montageanleitung mitzuliefern. In der Einbauerklärung müssen Hinweise stehen, welche Sicherheitsanforderungen der Hersteller schon erfüllt hat und welche der Anwender noch zu beachten hat. Es ist allerdings keine CE-Kennzeichnung zulässig, es sei denn, diese ist aufgrund anderer EG-Richtlinien wie zum Beispiel EMV-, ATEX- oder Niederspannungsrichtlinie erforderlich.

Beispiel Hydraulik-Zylinder: Für bestimmte Produkte wie zum Beispiel Hydraulik-Zylinder bestehen Ausnahmen, dass diese zwar von der Maschinenrichtlinie erfasst werden, aber nicht direkt unter die Maschinenrichtlinie fallen. Geräte können also auch indirekt unter diese Richtlinie fallen. Es bestehen dann keine formalen Anforderungen der Maschinenrichtlinie. In diesen Fällen darf keine Einbauerklärung ausgestellt werden, auch die CE-Kennzeichnung ist nicht zulässig. Dennoch muss der Anwender die Betriebsanleitung für seine Maschine, in die der Zylinder eingebaut wird, erstellen können. Daher muss der Zylinder-Hersteller auf jeden Fall entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen.

Auch Druckübersetzer gehören zur Ausnahme des §35 der Kommissionsleitlinie. Sie fallen nicht direkt sondern indirekt unter die Maschinenrichtlinie. Somit fallen sie gemäß Artikel 1 Absatz 2f DGRL auch nicht unter die Druckgeräterichtlinie.

Schulungen für mehr Sicherheit

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Ein Seminar über Hydraulik-Zylinder mit dem Schwerpunkt Auslegung und Sicherheit veranstaltet Hänchen am 28. September 2017 in Köln. (Bild: © sittinan, Fotolia)

Der Kunde profitiert bei allen gelieferten Produkten von der langjährigen Erfahrung des Unternehmens sowohl im Bereich Hydraulik-Zylinder als auch bei Antriebssystemen.

Ein Seminar über Hydraulik-Zylinder mit dem Schwerpunkt Auslegung und Sicherheit veranstaltet Hänchen am 28. September 2017 in Köln. Themen sind praxisnahes Wissen über die verschiedenen Auslegungskriterien hydraulischer Systeme und deren Interaktion. Besonderer Schwerpunkt ist eine Einführung in die Sicherheitsanforderungen gemäß Maschinenrichtlinie, die Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 und die Ermittlung des Performance Levels nach DIN EN ISO 13849-1.

Weitere Informationen und Anmeldung per E-Mail unter sarah.baessler@haenchen.de, telefonisch unter 0711 44139-150 sowie auf der Homepage.

Sicherheit durch Hänchen-Software

Eine selbst entwickelte Software bietet einen wichtigen Eckpfeiler im Sicherheitskonzept. Die Software ist Teil von Ratio-Drive, dem modularen Antriebssystem von Hänchen. Sie reicht von Auslegung, Entwicklung und Konstruktion über Teilefertigung und Montage bis hin zu Software und Steuerungstechnik inklusive Inbetriebnahme am Anwendungsstandort. Da die Software für Prüfstände aller Art flexibel nach Vorgaben der Kunden anpassbar ist, sind natürlich auch alle kundenspezifisch sicherheitsrelevanten Fakten programmierbar. So lässt sich die Software je nach Maschine individuell anpassen. Löst etwa ein Fehler im Betriebsablauf einen Nothalt aus, wird dies entsprechend verarbeitet. Erst wenn der Maschinenbediener den Anlass für den Nothalt geprüft hat und „Sichere Sperrung“ quittiert, kann die Maschine wieder starten.

Ein Beispiel für Sicherheitskonzepte sind Schutzmaßnahmen rund um Maschinen mit hohem Risikopotenzial. Das sind in vielen Fällen Schutzzäune mit Tür. Sie gehören zum Lieferumfang. Die Tür ist durch einen elektrischen Riegel gesichert und wird von der Software überwacht. Wird die Tür geöffnet oder ist sie nach dem Schließen nicht richtig verschlossen, meldet die Software, dass die aktive Verriegelung nicht erfolgt ist. Dies muss der Maschinenbediener dann manuell prüfen und wiederum quittieren. fa

 

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