Radlader,

Unter die neuen Regelungen fallen Mobile Maschinen wie Radlader, Mähdrescher, Flurförderzeuge oder Krane sowie für Binnenschiffe. (Bild: Kara - Fotolia)

Mit der nun verabschiedeten Stufe V werden erstmals alle Leistungskategorien der Mobilen Maschinen erfasst, zu denen unter anderem Radlader, Mähdrescher, Flurförderzeuge oder Krane sowie für Binnenschiffe gehören. Für die stückzahlstarken Leistungskategorien von 19 Kilowatt bis 560 Kilowatt führt die EU einen Grenzwert für die Partikelanzahl ein, was insbesondere bei den unteren und oberen Leistungsklassen einen hohen Aufwand bedeute, so der Verband. Die für mobile Maschinen in der Welt einzigartigen Grenzwerte würden freilich ein für Maschinenhersteller aufwändiges Ausscheren aus der Harmonisierung mit den USA darstellen.

Der Verband begrüßte, dass Forderungen der Industrie für das Inverkehrbringen von Austauschmotoren sowie eine Verlängerung der Übergangsfristen ihren Weg in die Verordnung gefunden haben. Dies berücksichtige insbesondere die Belange der kleinen und mittelständischen Hersteller von mobilen Maschinen und die besonderen Herausforderungen einiger Maschinengattungen, lässt der VDMA verlauten.

Eine zusätzliche Übergangsfrist von 12 Monaten beispielsweise für Mobilkrane ermöglicht es den Herstellern, mehr als 170 Krantypen auf die neueste Abgasstufe umzustellen, ohne dass die Wettbewerbsfähigkeit dabei beeinträchtigt wird. Wunsch der Baumaschinenindustrie in diesem Zusammenhang ist es, dass keine Nachrüstforderungen gestellt werden. Dies behindere die Einführung umweltfreundlicher Neumaschinen.

Grenzwerte für die Binnenschifffahrt

Für Binnenschiffe werden nun ebenfalls Grenzwerte festgelegt, die durch die Einführung des Partikelanzahlgrenzwerts für Motoren ab 300 Kilowatt strenger sind als in den USA, die bislang in diesem Bereich Vorreiter waren.

Die Zustimmung des Europäischen Rats zur Emissionsverordnung wird in den kommenden Wochen erwartet, gefolgt von der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt im dritten Quartal 2016. Die für die Typgenehmigung der Motoren noch notwendigen ergänzenden Rechtsakte müssten nun ebenfalls zügig verabschiedet werden, um der Industrie die notwendige Rechts- und Planungssicherheit zu geben, fordert der VDMA.

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